Wallboxen welche den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gemäß §14a EnWG entsprechen, diese Wallboxen sind fernsteuerbar und können im Notfall vom Netzbetreiber abgeschaltet werden.
Wallbox 14A: Die Zukunft der Elektromobilität und Infos zum §14a EnWG
Elektromobilität im Wandel
Die Elektromobilität nimmt rasant an Fahrt auf, und mit ihr steigt die Nachfrage nach effizienten Ladelösungen wie der Wallbox 14A. Seit Januar 2024 gelten neue Vorschriften gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die Wallbox-Besitzer vor neue Herausforderungen und Chancen stellen. Diese Regelungen fördern die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz und machen Ihre Wallbox fit für die Zukunft.
Was steckt hinter §14a EnWG?
Das Hauptziel des §14a EnWG ist die Stabilisierung des Stromnetzes in Zeiten hoher Belastung. Netzbetreiber dürfen bei drohender Überlastung die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, wie beispielsweise Wallboxen, temporär reduzieren. Diese Regelung betrifft nicht nur Ladestationen, sondern auch andere Verbraucher wie Wärmepumpen oder Klimageräte.
Wichtig ist, dass die Steuerung auf eine zeitlich begrenzte Leistungsreduktion, nicht jedoch auf eine vollständige Abschaltung ausgelegt ist. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass das Stromnetz auch bei steigender Elektromobilität stabil bleibt.
Allerdings sollte auch erwähnt werden das im Prinzip noch kein Netzbetreiber in der Lage ist die Vorgaben gemäß §14a EnWG umzusetzen, warum Wallboxen jetzt schon diese Anforderungen erfüllen sollen ist wohl wieder der Bürokratie in der EU bzw. Deutschland geschuldet.
Was bedeutet das für Wallbox-Besitzer?
Neue Pflichten und Vorteile
Für Wallbox-Besitzer bringt §14a EnWG einige Neuerungen:
- Technische Anforderungen: Wallboxen müssen ferngesteuert und in ihrer Leistung regelbar sein.
- Finanzielle Entlastung: Besitzer können von reduzierten Netzentgelten profitieren. Diese Reduzierungen variieren je nach Stromverbrauch und technischen Gegebenheiten der Wallbox.
- Bestandsschutz: Anlagen, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden, dürfen weiterhin betrieben werden, sofern sie den bisherigen Anforderungen entsprechen. Bis Ende 2028 müssen diese Systeme jedoch an die neuen Standards angepasst werden.
- Alternative für Wallboxen ohne Fernsteuerung: Alternativ kann auch ein steuerbares Leistungsschütz installiert werden, das gilt auch für Mobile Wallboxen wenn man diese gemäß §14a betreiben möchte.
Welche Vorteile ergeben sich?
Neben der Entlastung des Stromnetzes können Wallbox-Besitzer finanzielle Vergünstigungen durch reduzierte Netzentgelte in Anspruch nehmen. Dies macht die Umstellung auf §14a-konforme Wallboxen nicht nur notwendig, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.
Was gilt für Wallboxen, die vor 2024 installiert wurden?
Wallboxen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, erfordern keine unmittelbaren Maßnahmen seitens der Besitzer. In diesen Fällen wird der zuständige Netzbetreiber oder Energieversorger von sich aus auf die Betreiber dieser Ladestationen zukommen. Eine verpflichtende Anmeldung oder Integration in das neue System gemäß §14a EnWG ist für diese Geräte nicht erforderlich.
Was mache ich wenn ich eine Wallbox kaufen möchte welche nicht EnWG konform ist ?
Falls Ihre Wallbox die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, um bei Bedarf über einen Rundsteuerempfänger oder eine FNN-Steuerbox auf 4,2 kW gedrosselt oder abgeschaltet zu werden, stellt der Einbau eines zusätzlichen Leistungsschützes eine sinnvolle Alternative dar.
Dieser Schütz wird in die Stromleitung zwischen der Wallbox und dem Rundsteuerempfänger (RSE) oder der FNN-Steuerbox integriert. Bei einer Netzüberlastung ermöglicht der Schütz dem Netzbetreiber, die Stromzufuhr zur Wallbox vollständig zu unterbrechen. Während dieser Überlastungsphase wird der Ladevorgang des Elektroautos pausiert.
Es ist ratsam, diese Form der Unterbrechung im Vorfeld mit dem Hersteller der Wallbox zu besprechen. Idealerweise sollte die Wallbox nach einer temporären Abschaltung die Ladung automatisch fortsetzen können, sobald die Stromversorgung wiederhergestellt ist.
Sind Mobile Wallboxen §14a EnWG konform ?
Es gibt mobile Ladestationen welche die Anforderungen für den Gesetzgeber erfüllen. Aber auch Geräte welche die Technik noch nicht integriert haben können mit einem Leistungsschütz welches vor die Steckdose geschaltet wird konform mit dem §14a EnWG betrieben werden.
Wie machen Sie Ihre Wallbox zukunftssicher?
Um den Anforderungen des §14a EnWG gerecht zu werden, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Technische Überprüfung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Wallbox über Schnittstellen für die ferngesteuerte Leistungsreduktion verfügt.
- Installation moderner Steuerungstechnologien: Zukünftig könnten FNN-Steuerboxen für eine noch effizientere Integration in Smart-Grid-Technologien sorgen.
- Beratung durch Fachleute: Lassen Sie sich von Experten beraten, um Ihre Wallbox an die neuen Vorschriften anzupassen und mögliche Förderungen zu nutzen.
Zukünftige Steuerungstechnologien für Wallboxen
Aktuell werden Wallboxen häufig über Rundsteuerempfänger gesteuert. Diese Technologie ermöglicht eine Fernsteuerung durch Netzbetreiber. Mit der Weiterentwicklung des Smart-Grids könnten jedoch innovative Lösungen wie FNN-Steuerboxen in den Fokus rücken. Diese Systeme bieten eine verbesserte Integration in intelligente Messsysteme und eröffnen neue Möglichkeiten für das Lastmanagement.
Fazit: Chancen und Herausforderungen mit §14a EnWG
Die neuen Vorschriften gemäß §14a EnWG markieren einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und stabilen Energiezukunft. Wallbox-Besitzer sollten die Umstellung auf die neuen Standards als Chance sehen, ihre Ladestation zukunftssicher zu machen und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen zu profitieren.
Durch die Anpassung an die neuen Regelungen tragen Sie nicht nur zur Netzstabilität bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien. Die Wallbox 14A ist ein Schlüssel zu einer intelligenten, effizienten und umweltfreundlichen Elektromobilität.