Muss man eine Mobile Wallbox anmelden ?
Grundsätzlich muss jede Wallbox angemeldet werden welche mehr als 3,7 kW Ladeleistung hat, dabei ist es unerheblich ob diese fest Installiert ist oder Mobil mit einem Stecker angeschlossen wird. Diese Regelung ist seit dem 21. März 2019 gültig und in der § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgelegt. Mobile Wallboxen und Wandladestationen bis 12 kW müssen dem Netzbetreiber nur gemeldet werden, Ladestationen mit mehr Leistung zb. 22 KW sind Genehmigungspflichtig. Kurz zusammengefasst:
- Mobile Wallboxen bis 3,7 kW müssen nicht angemeldet werden
- Mobile Wallboxen und Wandladestationen bis 11 kW sind Meldepflichtig beim Netzbetreiber
- Wandladestationen und Mobile Ladegeräte bis 22 kW sind durch den Netzbetreiber genehmigungspflichtig
Für die Anmeldung stellen die meisten Netzbetreiber ein Formular zur Verfügung, sollte bei Ihrem Netzbetreiber kein Anmeldeformular auf der Webseite vorhanden sein reicht für die einfache Anmeldung der Ladestation auch eine kurze Mitteilung per Brief oder E-Mail aus. Bei Mobilen Wallboxen und Wandladestationen mit mehr als 12 kW muss eine Genehmigung durch den Netzbetreiber eingeholt werden, in der Regel übernimmt das der Elektriker für Sie welcher die Wallbox bei ihnen installiert. Die Installation einer Steckdose 16A oder 32A ist nicht Melde oder Genehmigungspflichtig, sollte aber von einem Elektriker vorgenommen werden.
Warum muss eine Mobile Wallbox oder Wandladestation angemeldet werden ?
Eine Wallbox ermöglicht das schnelle und sichere Laden eines Elektrofahrzeugs. Dabei fließt jedoch erheblich mehr Strom als bei herkömmlichen Haushaltsgeräten, was das Stromnetz stark belastet. Um sicherzustellen, dass das Stromnetz stabil bleibt und Überlastungen vermieden werden, ist es notwendig, die Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Diese Anmeldung erlaubt dem Netzbetreiber, die Netzkapazitäten besser zu planen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verstärkung des Netzes zu ergreifen.
Zusätzlich gibt es gesetzliche Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen, die eingehalten werden müssen, um den sicheren Betrieb der Wallbox zu gewährleisten. Bei der Anmeldung erhalten Sie zudem wertvolle Informationen und Unterstützung für die Installation und Inbetriebnahme der Wallbox. Die Anmeldung sorgt dafür, dass alle relevanten Aspekte, wie beispielsweise der korrekte Anschluss und die Einhaltung technischer Standards, berücksichtigt werden.
Bei uns finden Sie alle Informationen, welche Sie zum Thema „Wallbox anmelden“ wissen müssen, um eine zügige und reibungslose Inbetriebnahme der Wallbox zu gewährleisten. Achten Sie darauf, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Bei wem muss eine Wallbox angemeldet werden?
Um eine Wallbox anzumelden, müssen Sie den lokalen Netzbetreiber kontaktieren. Diese Anmeldung gibt dem Netzbetreiber einen Überblick darüber, wie viele Haushalte das Stromnetz zum Laden von Elektrofahrzeugen nutzen. Es ist wichtig zu wissen, dass der Netzbetreiber nicht mit dem Stromanbieter verwechselt werden sollte. Während der Stromanbieter für die Stromlieferung verantwortlich ist, kümmert sich der Netzbetreiber um den Erhalt und Ausbau des Stromnetzes. Den zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromabrechnung und am Stromzähler.
Muss ich eine Mobile Ladestation bis 3,7 kW (Ladeziegel) Anmelden ?
Ladegeräte mit einer maximal Leistung bis zu 3,7 kW müssen entsprechend der Niederspannungsanschlussverordnung nicht angemeldet werden. Die sogenannten Ladeziegel oder Ladekabel mit Schukostecker welche man an einer Schukosteckdose oder den blauen Campingsteckdosen mit 16 Ampere anschließen kann sind nicht meldepflichtig. Diese Ladegeräte kann man einfach in die Steckdose stecken und den Ladevorgang starten. Auch wenn diese dauerhaft genutzt werden müssen diese Geräte nicht angemeldet werden. Man sollte den Stromanschluss aber von einem Elektriker prüfen lassen, nicht jede Steckdose ist für eine dauerhafte Belastung ausgelegt.
Eine Wallbox bis 11 kW Anmelden
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von bis zu 11 kW müssen nur beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der zuständige Netzbetreiber darf der Installation einer heimischen Wallbox mit 11kW Ladeleistung nicht widersprechen. In der Regel stellt der Netzbetreiber auf seiner Website ein Anmeldeformular bereit, das in wenigen Minuten ausgefüllt und direkt abgeschickt werden kann. Alternativ ist in einigen Fällen auch eine formlose Mitteilung per E-Mail oder Post möglich. Bei der Anmeldung sollten folgende Daten angegeben werden:
- Persönliche Daten (Name, Anschrift)
- Standort des Anschlusses und Zählernummer
- Maximale Netzentnahme in Kilovoltampere oder KW
- Anzahl der Ladepunkte mit Leistungsdaten
- Herstellerangaben zur Wallbox
- Bei fest installierten Wallboxen durchführender Elektrofachbetrieb
- Datum der Inbetriebnahme
Je nach Standort und Netzbetreiber werden evt. weitere Angaben verlangt oft kann man über das Online-Antragsformular auch Dokumente zur Ladeeinrichtung hochladen.
Eine Wallbox mit 22kW ist Genehmigungspflichtig
Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 11 kW benötigen die Genehmigung des örtlichen Stromnetzbetreibers, bevor sie in Betrieb genommen werden dürfen. Für eine auf 11 kW gedrosselte 22-kW-Wallbox ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich, Allerdings muss der Installateur betätigen das die Ladestation gedrosslet wurde. Der Netzbetreiber muss innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung reagieren. Dabei überprüft er, ob die Anschlüsse und Sicherungen im Haus intakt sind und die Stromversorgung die hohe Ladeleistung bewältigen kann.
Gibt es aus technischer Sicht keine Einwände, kann die Ladeeinrichtung von einem Fachbetrieb installiert werden. Sollte der Netzbetreiber der Installation nicht sofort zustimmen, muss er den konkreten Hinderungsgrund sowie mögliche Maßnahmen zur Lösung des Problems nennen. Im Zweifelsfall sind Nachweise zu erbringen, warum der Anschluss unmöglich oder unzumutbar ist, zum Beispiel durch Daten zur lokalen Netzüberlastung. Seit 2024 gibt das Energiewirtschaftsgesetz strengere Vorgaben, die es den Netzbetreibern erlauben, neue Wallboxen im Ernstfall auf 4,2 kW zu drosseln.
Auch den Zeitbedarf für den notwendigen Netzausbau oder Änderungen am Anschluss muss der Netzbetreiber angeben. Grundsätzlich ist eine Ablehnung jedoch nicht erlaubt.
Wer darf die private Wallbox anmelden?
Die Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber kann entweder vom Anschlussinhaber, also dem Hauseigentümer oder Mieter, oder von einem zugelassenen Elektrofachbetrieb vorgenommen werden. Elektroinstallateure bieten die Anmeldung einer Wallbox bis 11 kW häufig als kostenlosen Service an. Dies hat den Vorteil, dass der Kunde Fehler bei der Anmeldung vermeidet und der Anmeldeprozess nicht verzögert wird. Dem Fachbetrieb sind die Vorschriften und Anforderungen des Netzbetreibers für die ordnungsgemäße Anmeldung der Wallbox in der Regel bekannt, und er ist mit den erforderlichen technischen Spezifikationen vertraut.
Was kostet die Anmeldung einer Ladestation fürs E-Auto?
Die Anmeldung einer Wandladestation oder Mobilen Wallbox ist kostenlos. Auch die Besichtigung der Elektrischen Installation durch den Netzbetreiber bei Anlagen mit mehr als 11kW ist in der Regel kostenlos. Auf vielen Webseiten wird ein Installationscheck Angeboten welcher bis zu 200 € kosten kann. Das Geld sollte man sich sparen der Elektriker welcher Ihnen die Wallbox installiert wird vor der Installation prüfen ob die Voraussetzungen für eine Wallbox gegeben sind.
Was passiert, wenn man seine Wallbox nicht anmeldet hat?
Wird die Wallbox trotz mehrfacher Aufforderung durch den Netzbetreiber nicht angemeldet, kann der Netzbetreiber den Anschlussnehmer vom Stromnetz trennen. Verursacht eine nicht angemeldete Wallbox Störungen im Stromnetz, können die Kosten für die Behebung der Schäden dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt werden. Aus diesen Gründen ist es wichtig, eine Wallbox immer beim Netzbetreiber anzumelden. Wer bereits vor der Regelung durch die Niederspannungsanschlussverordnung eine Wallbox installiert hat sollte diese nachmelden, dabei ist nicht mit Strafen oder gar Abschaltung zu rechnen.